Anwalt als Testamentsvollstrecker in seinem eigenen Entlassungsverfahren eventuell ohne Gebührenanspruch
Das OLG Köln (Beschluss vom 14.06.2011 - 2 Wx 90/11) hatte den Fall zu entscheiden, ob eine Testamentsvollstreckerin, die zugleich eine Rechtsanwaltssozietät mit Ihrem Ehemann hat, in einem Verfahren über ihre Entlassung als Testamentsvollstreckerin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geltend machen kann, wenn sie selbst die Schriftsätze der Rechtsanwaltssozietät in diesem Verfahren in ihrer Funktion als Rechtsanwältin unterzeichnet.
Das OLG Köln verneinte dies und begründete seinen Beschluss damit, dass die Testamentsvollstreckerin als Rechtsanwältin nicht externen Rates bedurfte. Sie konnte daher nur die Kosten und Aufwendungen erstattet verlangen, die nicht ausschließlich auf dem anwaltlichen Gebührenrecht beruhen. Dies betraf im zu entscheidenden Fall die Kosten für die Anreise zum Gerichtstermin und eine Entschädigung für die Abwesenheit in der Kanzlei.
Berichtet im Erbrecht durch
Fachanwalt für Erbrecht
Thomas Maulbetsch,
Hauptstr. 31, 74847 Obrigheim
Zweigstelle: Amtsstr. 22, 74722 Buchen
Partner der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth & Maulbetsch
www.erbrechtexperte.de