Keine Tariffähigkeit der CGZP

Wie in der Presse zu lesen ist, hat das BAG der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Zwischenzeitlich kann dies auch der Pressemitteilung des BAG entnommen werden. Fraglich ist allerdings ob diese Aussage nur für die Zukunft eine Wirkung entfalten wird, oder ob auch die Wirksamkeit der Tariffähigkeit in der Vergangenheit betroffen ist.

Nur im zweiten Fall hätte dies erhebliche Folgen für die Vergangenheit.

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Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Zeitarbeit: Folgen einer festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP ?

Am 14.12.2010 wird das BAG über die Tariffähigkeit der CGZP entscheiden. Im Falle der rechtskräftig festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP dürften sämtliche mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam sein.
Dies hätte zur Folge, dass der Zeitarbeitnehmer in dessen Arbeitsvertrag ein mit der CGZP abgeschlossener Tarifvertrag wirksam einbezogen wurde, die Differenz zwischen der unwirksamen Tarifvergütung [...]

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Der 14.12.2010 ist ein Termin mit weitreichenden Folgen in der Zeitarbeit.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht ist die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP).
Die CGZP wurde im Dezember 2002 gegründet. Nach ihrer damaligen Satzung hatte die CGZP die tariflichen Interessen ihrer Mitgliedsgewerkschaften zu vertreten und für deren Mitglieder Tarifverträge abzuschließen. Laut ihrer Anfang Dezember 2005 in Kraft getretenen Satzung vertritt sie [...]

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